Es klingt nach Science Fiction oder dem feuchten Traum eines Überwachungsstaats. Doch es ist bittere Realität. Die EU hat beschlossen, bestimmte Sicherheitssysteme für alle neuen Fahrzeugtypen ab Mitte 2022 vorzuschreiben.
Rund 30 (!) sogenannte Fahrhilfen sind geplant oder zumindest im Gespräch. Big Brother is watching you! Oder doch nicht? Immer wieder sickern einzelne Infos und Absichten durch. Beschlossen ist noch nichts, Ideen gibt es viele. Wie üblich erhält man als einfacher Bürger nur sehr wenig Einblick in den Entscheidungsprozess. Am Ende müssen wir akzeptieren was die EU für uns beschließt.
Systeme
Was nun alles genau verbaut werden soll ist weiterhin unklar. Trotz großer Bemühungen konnten wir bisher keine vertrauenswürdige, frei zugängliche Aufstellung finden. Anfragen wurden abgetan oder einfach nicht beantwortet. Hier jedoch ein Auszug aus den bereits durchgesickerten Systemen:
Alko-Lock
Eine Wegfahrsperre die alkoholisierte Fahrer bereits vor Fahrantritt stoppt. Wie genau das realisiert werden soll, ist unbekannt. Es dürfte nicht lange dauern, bis jemand einen Weg gefunden hat, diese Sperre zu umgehen. Auch ist nicht erkennbar wie man verhindern möchte, dass einfach ein nüchterner Mitfahrer den Alkotest benutzt.
Geschwindigkeitsbegrenzer
Digitale Straßenkarten mit hinterlegten Geschwindigkeitsbegrenzungen und/oder eine Verkehrszeichenerkennung sollen das Fahrzeug im Falle einer Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit abbremsen. Möglich macht dies das ISA-System ( Intelligent Speed Adaption ).
Angeblich wird man das System kurzzeitig deaktivieren können um z.B. das Überholen zu ermöglichen. Vor allem stellt sich aber die Frage, wie exakt das System sein wird. Unser Nissan Juke (Modell 2020) z.B. blendet die erlaubte Geschwindigkeit im Display ein, liegt aber häufig daneben! Tempo 100 im Ortsgebiet oder auch 30 km/h auf der Schnellstraße sind in unserem Fahrzeug typische Anzeigefehler.
Unfalldatenspeicher (Black Box)
Ein Speicher, der nach einem Unfall ausgewertet werden kann. Die Blackbox zeichnet verschiedene Daten wie z.B. Geschwindigkeit, Status der Fahrassistenzsysteme usw. auf.
eCall – Überwachung bereits Realität
Was viele Autofahrer gar nicht wissen: Die Überwachung hat bereits begonnen und ist keine Science-Fiction Vision!
Alle seit 31. März 2018 zugelassenen PKW und LKW bis 3,5 Tonnen müssen mit dem sogenannten eCall System ausgerüstet sein. Dieses System überwacht nicht nur die eigene Position sondern auch gleich die Anzahl der Personen im Fahrzeug und weitere Daten. Auch ein Mikrophon ist mit an Bord.
Das ist praktisch und ein großer Vorteil bei einem Unfall und somit prinzipiell eine sehr gute Sache. Doch kann und darf man dieses System nicht deaktivieren! Wer wann tatsächlich Zugriff auf die Daten hat, ist schwer zu beantworten. Offiziell wird natürlich alles verharmlost. Eine Verbindung wird nur durch drücken des SOS-Knopfs oder bei einem Unfall aufgebaut, Position und weitere Informationen auch nur in diesen Fällen weitergeleitet. Fragt sich nur ob das stimmt und wie lange es so bleiben wird!
Wo ist das Problem?
Wie technisch ausgereift die verbauten Systeme sein werden, ist noch völlig unklar. Probleme sind in jedem Fall vorprogrammiert. Ein Auto das nicht anspringt, weil es glaubt, eine Alkoholisierung erkannt zu haben. Fahrzeuge die auf der Landstraße mit 50 km/h herumkurven und damit andere behindern, die so ein System noch nicht verbaut haben, weil falsche Daten hinterlegt sind. Lästige und teure Reparaturen… Fehlerquellen wird es genügend geben!
Die Assistenzsysteme sind insgesamt nicht gerade günstig, den Preis dafür zahlen natürlich wir Kunden. Zwangsweise, denn Wahl hat man keine! Und nach Ablauf der Gewährleistung können die Kosten weiter steigen.
Wie genau der Alkolock arbeiten soll, ist nicht bekannt. Es stellt sich jedoch bereits jetzt die Frage, wie das umgehen der Sperre verhindert werden soll. Noch ist auch nicht bekannt, wer auf die gesammelten Daten zugreifen kann und wie diese verarbeitet werden. Ist das auslesen kabellos möglich, ist das eine Einladung für Hacker.
Auch juristisch ist das ganze sehr fragwürdig. Laut geltendem Recht muss sich kein Beschuldigter selbst einer Straftat bezichtigen und hat das Recht zu schweigen. Würde ein mit entsprechenden Systemen ausgestattetes Fahrzeug jedoch als Beweismittel beschlagnahmt, könnte dieses Recht unterlaufen werden. Und wer würde im Falle fehlerhafter Daten oder gar eines Fehlurteils haften?
Unsere Meinung
Grundsätzlich sind unterstützende Sensoren und Fahrhilfen, die die Verkehrssicherheit erhöhen, zu befürworten. So freuen wir uns z.B. über den Notbremsassistenten unseres Nissan Navara, der uns bereits vor einem Unfall bewahrt hat. Auch Spurhalte-Assistenten, Notbremslicht usw. sind sinnvolle Dinge! Es darf jedoch nicht in eine unkontrollierte Überwachung und Bevormundung der Autofahrer ausarten!
Damit solche System eine breite Akzeptanz finden müssen sie jedoch zwei Dinge gewährleisten: Zuverlässigkeit und Datenschutz!